
Einen wertvollen Beitrag für Mensch und Umwelt hinterlassen.
Für eine unbelastete Zukunft.
Erbschaften und Legate
Als Nichtregierungsorganisation leisten wir in Regionen, die von Militär- und Industriekatastrophen betroffen sind, Hilfe zur Selbsthilfe. Unser Ziel ist es, die Lebensqualität von Menschen in diesen Katastrophengebieten zu verbessern und uns gleichzeitig für einen nachhaltigen Umgang mit unserem Planeten einzusetzen.
Möchten Sie etwas hinterlassen, welches auch noch nach Ihrem Leben Wirkung entfalten kann? Liegt Ihnen die Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen am Herzen, die jahrelang unter den Nachwirkungen menschenverursachter Katastrophen leiden? Wussten Sie, dass Sie neben Ihren Angehörigen und Liebsten auch eine gemeinnützige Organisation wie Green Cross in Ihrem Testament berücksichtigen können?
Durch eine Erbschaft oder ein Legat zugunsten von Green Cross Switzerland helfen Sie uns, unsere Aufgaben und Projekte auch in Zukunft längerfristig fortzuführen. Je mehr Mittel wir hierzu zur Verfügung haben, desto mehr gezielte und nachhaltige Massnahmen können wir durch verantwortungsbewusstes und sorgfältiges Handeln treffen. Im Folgenden stellen wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem Partner DeinAdieu einige Dienstleistungen gratis zur Verfügung.
Revidiertes Erbrecht seit 1. Januar 2023
Wussten Sie, dass Ihnen das seit dem 1. Januar 2023 in der Schweiz in Kraft getretene, revidierte Erbrecht erlaubt über einen grösseren Teil Ihres Nachlasses (neu über 50%) frei zu verfügen?
Während die gesetzliche Erbfolge bestehen bleibt, werden die Pflichtteile auf insgesamt 50% des Nachlasses reduziert und der Pflichtteil der Eltern entfällt vollständig.
Falls Sie diese neuen Möglichkeiten des Erbrechts nutzen möchten, ist es notwendig, dass Sie ein Testament erstellen.
Auf Wunsch können Sie eine kostenlose juristische Beratung mit einer Erbrechtsfachperson unseres Partners von DeinAdieu nutzen. In der Erstberatung wird die Prüfung Ihrer Situation oder Ihres Testaments, sowie eine Empfehlung für Ihre Nachlassplanung besprochen:
Testament erstellen
Nachlass regeln, sicher und einfach
Testament erstellen und Green Cross Switzerland berücksichtigen
Durch die Kooperation mit unserer Partnerorganisation DeinAdieu.ch können Sie ungebunden und kostenlos ein Testament für Ihre persönliche Situation anfertigen und dabei Green Cross Switzerland berücksichtigen.
Nutzen Sie für die Erstellung Ihres persönlichen Testaments das untenstehende Online-Werkzeug und folgen Sie den folgenden Schritten:
- Erfassen Sie alle Erben, die in Ihrem Testament bedacht werden sollen.
- Regeln Sie, wer welchen Anteil Ihres Nachlasses erhalten soll.
- Schreiben Sie die von Ihnen erstellte Vorlage zusätzlich von Hand ab.
Das handschriftliche Testament sollten Sie geschützt (z.B. Vertrauensperson, Anwalt, Gemeinde) und einfach auffindbar aufbewahren.
Kurzanleitung zur Erstellung eines Testaments – So wird’s gemacht
Traueranzeige
Statt Blumen können Sie Hoffnung spenden, indem Sie eine persönliche Traueranzeige erstellen, die per WhatsApp, E-Mail oder auf sozialen Medien geteilt werden kann. Mit dieser Anzeige ermöglichen Sie Trauerspenden zugunsten von Green Cross Switzerland.
- Bestimmen Sie den Verwendungszweck.
- Melden Sie uns den Namen der verstorbenen Person und der Adresse der Trauerfamilie per E-Mail oder Telefon.
- Vermerken Sie in der Todesanzeige unser Spendenkonto und die IBAN-Nummer wie in folgenden Beispiel gezeigt: «Anstelle von Blumen gedenke man der Verstorbenen/dem Verstorbenen mit einer Spende an Green Cross Switzerland. Spendenkonto IBAN CH02 0900 0000 8000 0576 7, Vermerk: Max Mustermann».
Patientenverfügung
Mittels der Patientenverfügung erklären Sie Ihren Willen bezüglich medizinischer Massnahmen für den Fall, dass Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr selbst entscheiden können.
- Bestimmen Sie Ihre Vertretungs-/ Ersatzperson.
- Beantworten Sie Fragen zu Lebenseinstellung und medizinische Fragen.
- Drucken Sie Ihre Verfügung aus und unterzeichnen Sie sie.
Hinterlegen Sie eine Kopie bei Ihrer Vertretungsperson oder Ihrer Hausärztin oder Hausarzt.
Vorsorgeauftrag
Mittels einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Ihre Interessen im Falle einer Urteilsunfähigkeit vertritt.
- Bestimmen Sie Ihre Vertretungsperson.
- Bestimmen Sie eine allfällige Ersatzperson.
- Schreiben Sie die erstellte Vorlage von Hand ab.
Hinterlegen Sie Ihren Vorsorgeauftrag bei dem Zivilstandsamt oder der KESB.
Ihre Ansprechperson

Dr. Jakob Vetsch
Networking & Fundraising
E-Mail: jakob.vetsch at greencross.ch
E-Mail Geschäft: info at greencross.ch
Telefon: 043 499 13 29